!!! Wann dürfen Hecken geschnitten werden? !!!
Bitte beachten Sie, dass Hecken nicht zu jeder Jahreszeit einfach so geschnitten werden dürfen - und das aus gutem Grund:
Da zahlreiche heimische Singvögel in Gartenhecken, Sträuchern oder Gebüschen nisten und dabei keinesfalls gestört werden sollten, ist ein vollkommener Rückschnitt dieser Pflanzen nur den Monaten von Oktober bis Februar zulässig.
Ebenso sollte die komplette Beseitigung einer Gartenhecke in diesen Zeitraum verlegt werden.
Ein schonender und pflegender Formschnitt hingegen kann das ganze Jahr über durchgeführt werden.
Jeder Besitzer eines Gartens sollte unbedingt das Gehölz überprüfen, ob Vogelnester darin zu finden sind, bevor er die Hecke oder den Strauch schneidet.
Wird bei der Kontrolle ein brütender Vogel entdeckt, muss der Heckenschnitt auf jeden Fall verschoben werden.
Tun Sie das nicht, riskieren Gartenbesitzer enorme Bußgelder. Denn solche Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz §39 können z.B. im Bundesland Bayern mit Bußgeldern belegt werden.
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